Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes

Diese Woche ist die Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ins parlamentarische Verfahren gekommen. Die aktuelle Überarbeitung sieht neue Ziele, Vorgaben sowie Maßnahmen vor, die Schleswig-Holstein auch ganz konkret auf den Pfad der Klimaneutralität 2040 bringen.

🎯 Allgemeine Zielvorgaben:
Das Ziel der Klimaneutralität 2040 wird gesetzlich festgeschrieben, dabei erhöhen wir das Ziel der Stromerzeugung an Land auf mindestens 45 Terrawattstunden bis 2030 und schreiben es gesetzlich fest. Auch soll der Anteil der erneuerbarer Wärme bis 2030 auf 38-50% steigen.
Gleichzeitig werden die Klimaschutzberichte um ein Monitoring ergänzt das kontrolliert, ob wir mit den bestehenden Maßnahmen unsere Ziele in Zukunft erreichen können

🏘 Klimaschutz in den Kommunen:
Der Klimaschutz wird zur Pflichtaufgabe für Kommunen. Kommunen müssen ihren Energieverbrauch senken und dies dokumentieren. Dabei wird den Kommunen empfohlen, einen CO2 Vermeidungspreis für öffentliche Beschaffung einzurichten.

🔥 Wärmeplanung und -netze:
Es wird eine Preistransparenzpflicht bei Wärmenetzen eingeführt. Damit müssen die Wärmenetze bis 2040 klimaneutral betrieben werden. Die kommunale Wärmeplanung wird auf 2040 ausgerichtet, d.h. Kommunen müssen ihre kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze auf das Ziel 2040 ausrichten. Damit wird eine gemeindegebietsübergreifende Wärmeplanung erlaubt und das Land kann Sanktionen anordnen, wenn Wärmepläne nicht erfüllt werden. Gleichzeitig wird zur besseren Übersicht ein digitales Wärmeportal geben.

🌞 Solarpflicht:
Es gibt eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 70 Stellplätzen. Weiter gibt es eine Solarpflicht für alle Neubauten (Ausnahme: wenn die Solaranlage sich auch nach üblicher Nutzungsdauer nicht lohnt oder besondere Härtefälle vorliegen) 
Auch gibt es eine Solarpflicht bei Renovierung von mehr als 10% der Dachflächen bei Nichtwohngebäuden. Dabie kann das MEKUN per Verordnung die genauere Ausgestaltung der Solarpflicht inklusive Mindestfläche regeln.

🚃 Emissionsminderung im Verkehr:
Alle öffentlichen Verkehrsträger müssen bis 2040 klimaneutral sein. So dürfen Taxen, Mietwagen und personengebündelter Bedarfsverkehr ab 2035 nur noch klimaneutral zugelassen werden.

🌳 Anpassung an den Klimawandel:
Die Anpassungsstrategie des Landes an den Klimawandel wird gesetzlich festgeschrieben und damit müssen Anpassungskonzepte an den Klimawandel in Kreisen und kreisfreien Städten erstellt werden.

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist bereits im Kabinett beschlossen worden und wird jetzt ins parlamentarische Verfahren gehen. Spätestens zu Beginn des nächsten Jahres soll es dann in Kraft treten.

Weitere Infos gibt es auch auf der Seite des MEKUN:

 https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2024/06/240618_EWKG.html?nn=8103cc54-0c42-4647-bf7f-ac7b2404512a

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