Newsletter #6

Moin,

Im November war einiges los. Hier in meinem Newsletter knapp zusammengefasst das Wichtigste: 

🌊 Sturmflut

Am 3. November 2023 brachte der Landtag, nach der schweren Sturmflut Ende Oktober  in einer Sondersitzung schnelle Hilfen für den Wiederaufbau auf den Weg. Ein Gesetzentwurf zum Aufbau eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023” wurde jetzt im 17. Plenum (22.-24.11.23) eingebracht. 

Ein daraus als Ergänzung gedachtes entstandenes Darlehensprogramm startet am 27.11.23, ab da können betroffene Unternehmen und Privatpersonen Anträge über die eigene Hausbank bei der IB.SH stellen. Robert Habeck besuchte am 18. November 2023, die von der Sturmflut betroffenen Gebiete Schleswig, Arnis und Flensburg. Dabei kamen Betroffene zu Wort und informierten vier Wochen nach der Katastrophe über den Fortschritt der Winter-Notsicherung der Deiche und die Lage der Menschen. 

👉🏼 Verfassungsurteil

Die Transformation zur Klimaneutralität ist eine Mammutaufgabe und das Ziel, Wohlstand zu erhalten und die Transformation zur Klimaneutralität zu stemmen, erfordert erhebliche Investitionen. Wir wollen Bahnverbindungen bauen, Ladeinfrastruktur schaffen, Wärmenetze ausbauen und Wärmepumpen einbauen, die Landwirtschaft klimaeffizienter gestalten und vieles vieles mehr. Dass das Geld aufgebracht werden muss, ist für uns absolut keine Frage. Je weniger wir als Gesellschaft bereit sind, uns für die Reduktion von Treibhausgasen einzuschränken, desto mehr Geld kostet die Transformation. Für Klimaschutzinvestitionen müssen also Kredite aufgenommen werden und weiter eine Steuerpolitik geschaffen werden, die klimafreundliches Verhalten belohnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem das erste Urteil zur Schuldenbremse getätigt. Das gibt einen konkreten Rahmen vor. Zumindest der direkte und einzige Zweck, die Treibhausgasemissionen, die wir selbst ausstoßen, zu reduzieren, ist im aktuellen Konstrukt der Schuldenbremse mindestens nicht vorgesehen gewesen und scheint durch dieses Gerichtsurteil nur sehr unwahrscheinlich, rechtens zu sein. Genau deswegen ist es ja keine neue Forderung, die Schuldenbremse endlich so zu reformieren, dass wir wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können.

Lange absehbare oder von öffentlicher Hand verursachte Folgen von Krisen dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden. Es besteht eine widersinnige Logik unserer aktuellen Form der Schuldenbremse. Wir dürfen Kredite aufnehmen, um spontane Schäden der Klimakrise einzudämmen, aber nicht, um sie präventiv vorzubeugen.

In Schleswig-Holstein wurden durch die Corona-Krise oder auch den Angriffskrieg auf die Ukraine Notkredite verabschiedet, die verschiedene Kernpunkte fokussieren. Teilweise wurden dabei auch Elemente geschaffen, die uns langfristig aus der Energiekrise bringen. Durch eine Streichung stehen diese jetzt auf der Kippe. Ganz konkret muss jetzt geklärt werden, wie es im Bund mit dem zu Teilen aus Krediten finanzierten Klima- und Transformationsfonds, aber auch wie es mit dem Schleswig-Holsteinischen Sondervermögen für Energiewende und Klimaschutz weitergeht, aus dem wir auf Landesebene viele Vorhaben finanzieren. Dazu berichte ich weiter, sobald es Neuigkeiten gibt. 

🌎 Klimaschutzprogramm

Das geplante Klimaschutzprogramm wird weiterhin zwischen den Ressorts erstellt. Plan ist, bald zu veröffentlichen, wie die Sektoren den Weg zur Klimaneutralität bis 2030 beschreiten will. Ab dem kommenden Jahr geht es in einen Beteiligungsprozess. Dazu finden gerade einige Diskussionen statt. Danach soll ein Bürger*innenforum an der Finalisierung des Programms beteiligt werden. Das Programm wird dann zur klimapolitischen Leitlinie des Landes.

🛣️ Straßenverkehrsgesetz

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes hat leider am Freitag keine Mehrheit im Bundesrat bekommen. Das ist sehr bitter für die Verkehrswende und die Umgestaltung des Verkehrsraum in unseren Kommunen. In Schleswig-Holstein haben wir als eines von zwei CDU geführten Ländern zugestimmt, was mich sehr gefreut hat. Ich hoffe, im Vermittlungsausschuss kann noch eine sinnvolle Einigung erzielt werden.

Und zuletzt ein Hinweis auf eine Veranstaltung, die ich nächste Woche im Landeshaus organisiere: 

Mitbestimmung stärken – wie gelingt Jugendbeteiligung vor Ort?

Paragraph 47f der Gemeindeordnung regelt die Kinder- und Jugendbeteiligung der Kommunen in Schleswig-Holstein. Wir haben uns vorgenommen, Kinder- und Jugendbeteiligung im Land weiter zu stärken, sodass im ganzen Land in politischen Prozessen die Perspektiven junger Menschen nicht nur zur Ausnahme, sondern zur Regel werden. Dafür möchten wir die Gesprächen mit Verbänden und Akteur*innen, die im Hinblick auf politische Teilhabe junger Menschen Erfahrungen gemacht haben, ausweiten und gemeinsam Möglichkeiten diskutieren, Beteiligung für alle Kinder- und Jugendlichen zu stärken. Fakt ist, dass junge Menschen politische Teilhabe immer wieder einfordern, gerade wenn sie noch nicht wählen dürfen. Für diesen Wunsch braucht es geeignete Räume.

Im Zuge dessen wollen wir gemeinsam mit jungen Menschen selbst, mit dem Sozialministerium und mit Personen, die sich in der Jugendbeteiligung und Jugendarbeit engagieren, eine gemeinsame Perspektive auf die aktuelle Jugendbeteiligung werfen und neue Möglichkeiten, Ansätze und Herausforderungen diskutieren.

Wann?: 06.12.23 – 18:30 Uhr

Wo?: Landeshaus, Plenarsaal (Düsternbrooker Weg 70)

Anmeldung: verena@nelly-waldeck.de

Ich wünsche einen schönen Start in Dezember! 

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