Uns bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Klimakrise wirksam aufzuhalten. Gerade deshalb ist es mir ein zentrales Anliegen, dass wir in der jetzigen Legislaturperiode in Schleswig Holstein alles daransetzen, unseren fairen Beitrag zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels zu leisten. Klimaschutz darf dabei nicht halbherzig oder punktuell gedacht werden, sondern muss konsequent und über alle Bereiche hinweg umgesetzt werden. Die Dekarbonisierung von Energieversorgung, Mobilität und Landwirtschaft ist dabei unverzichtbar, reicht für sich allein jedoch nicht aus. Eine glaubwürdige Klimapolitik bedeutet auch, regelmäßig zu überprüfen, ob unsere Maßnahmen tatsächlich wirken, und sie anzupassen, wenn wir feststellen, dass wir unsere Ziele sonst verfehlen würden.
Deshalb möchte ich in den kommenden Jahren zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag mit Nachdruck umsetzen. Dazu gehört die Einrichtung eines wissenschaftlichen Klimabeirats, der den Landtag fachlich berät, Gesetze auf ihre Auswirkungen für das Klima hin überprüft und Impulse für zusätzliche Maßnahmen gibt. Klimapolitische Entscheidungen sollen stärker auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen werden und transparenter nachvollziehbar sein. Gleichzeitig sollen alle Ministerien verbindlich darlegen, mit welchen konkreten Schritten sie die vereinbarten Klimaziele erreichen wollen. Diese Beiträge werden gebündelt und in einem umfassenden Klimaschutzprogramm zusammengeführt. So stellen wir sicher, dass Klimaschutz nicht die Aufgabe eines einzelnen Ressorts bleibt, sondern als gemeinsame Verantwortung der gesamten Landesregierung verstanden und umgesetzt wird.
Was ich bisher erreicht habe:
- Unterstützung des Sondervermögens für Klima mit 100 Milliarden
- Einbringung und Bewilligung des Antrags zur Klimaanpassungsstrategie
- Errichtung des Sondervermögens für Klimaschutz/Bürger*innenenergie
- Schaffung eines Klimaschutzprogramms, um Klimaziele ressortübergreifend strukturiert und messbar einzuhalten
- Veröffentlichung des Klimaschutzprogrammes der Landesregierung
- Einbringung und Bewilligung von Antrag, dass CCS (carbon cutting and storing) nur für Restemissionen und unter strengen Umweltstandards eingesetzt werden darf
- Klimaschutzprogramm wurde final beschlossen
- Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes
- Start eines Landeskompetenzzentrums Energiewendeforschung
- Klimaziel 2040 wurde festgeschrieben
- Erstellung einer Netzwerkstelle Klimaschutzmanagement
- Klimaschutz wurde in die Verfassung aufgenommen